Selbstüberwachung

Die stetig gestiegenen Anforderungen an den Betrieb von Einrichtungen der Abwasserbeseitigung stellen viele Gemeinden vor erhebliche Herausforderungen. Als Unterstützung und Leitfaden der Unterhaltung von Abwasserbeseitigungs- und –behandlungsanlagen dient die Selbstüberwachungsverordnung (SüVO). Überwacht werden sollten sowohl die Kläranlagen, die der Behandlung von Abwasser dienen, wie auch die Kanäle, die das Abwasser beseitigen.

Vor dem Hintergrund der ordnungsgemäßen Niederschlagswasserableitung, insbesondere um Rückstau und Überflutungen zu vermeiden, ist es geboten, den Bestand der Regenwasserkanäle einschließlich ihres Zustands zu erfassen. Sofern Schäden im Frühstadium erkannt werden, können wesentlich teurere Folgeschäden vermieden werden. Zusätzlich kommen die Gemeinden damit der ihnen ohnehin obliegenden Verkehrssicherungspflicht nach.

Die Kläranlagen-SüVO dient der Sicherung des Kläranlagenbetriebes und dem Werterhalt der Anlagen. Mit regelmäßigen Kontrollen und Messungen sollen Veränderungen und Schäden so rechtzeitig entdeckt werden, dass es nicht zu teuren Reparaturen, unerlaubten Gewässerbeeinträchtigungen oder der Erhöhung der Abwasserabgabe kommt.

Die Selbstüberwachung umfasst sowohl das Anfertigen von Betriebstagebüchern und regelmäßigen Berichten, als auch die Messung der Abwassermengen und bestimmter Abwasserwerte.

Arbeitsheft Selbstüberwachungsverordnung 2012